Unser Schul- ABC

Liebe Eltern,

eine sehr wichtige Voraussetzung im Lernprozess Ihres Kindes ist ein vertrauensvolles Miteinander zwischen Elternhaus und Schule. Die Erziehung der Kinder obliegt an erster Stelle Ihnen, gleichzeitig hat die Schule einen Erziehungs- und Lehrauftrag.

Dieses ABC soll Ihnen eine Hilfe sein, damit Sie möglichst viel von unserer Grundschule erfahren.

 

 

A

Alarm:

Sollte in der Schule ein Brand ausbrechen, greifen die Maßnahmen, die in unserem Alarmplan aufgeführt sind.  Dazu gehört das richtige Verhalten beim Bemerken eines Brandes bzw. nach dem Auslösen eines Feueralarms. Die Fluchtwege und die Notausgänge müssen den Kindern bekannt sein. Der Alarmplan wird in jedem Schuljahr in den einzelnen Klassen besprochen. Ein regelmäßiger Probealarm ist vorgeschrieben und wird für die Kinder unangekündigt durchgeführt.

 

Ansprechpartner:

Erste Ansprechpartner in unserer Schule sind die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer. Wenn Sie Fragen haben oder Probleme besprechen möchten, dann wenden Sie sich zunächst vertrauensvoll an diese. Bei Fachfragen steht Ihnen die jeweilige Fachlehrkraft für ein Gespräch zur Verfügung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit dem Schulleiter oder mit den Vorsitzenden des Klassenelternrates und/oder des Schulelternrates Kontakt aufzunehmen.

 

Ansteckende Krankheiten:

Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes wie z.B. Cholera, Diphtherie, Hepatitis, Keuchhusten, Meningitis, Masern, Mumps, Röteln, Polio, Salmonellen, Scharlach, Tuberkulose, Typhus, Windpocken erkranken oder auch Läuse (Kopfläuse)  erkranken, benötigen wir sofort Ihre Information, um ggfs. vorbeugende Maßnahmen einleiten zu können. In jedem Fall dürfen Sie Ihr Kind erst wieder zur Schule schicken, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes vorliegt.

 

Antolin:

Unsere Schule besitzt eine Lizenz für das Internet-Leseforderungsprogramm „Antolin“(www.antolin.de). Antolin ist ein Online-Portal zur Leseförderung ab Klasse 1. Es bietet Quizfragen zu Kinder- und Jungendbüchern, die unsere Schüler online beantworten. Ziel ist die Steigerung der Lesemotivation und Leseleistung sowie die Förderung des Leseverständnisses.

Ab Klasse 3 fließt der Leseerfolg bei Antolin mit in die Lesezensur ein.

 

Arbeitsgemeinschaften:

In der 3. und 4. Klasse bieten wir in einer Unterrichtsstunde eine Pflicht-AG Stunde an. In dieser Stunde werden die Schülerinnen und Schüler klassenübergreifend aufgeteilt. Ein AG-Wechsel innerhalb des Schuljahres erfolgt in der Regel zum Halbjahr. 

 

Arbeitsmaterialien:

Eine wesentliche Voraussetzung für ein störungsfreies Lernen ist das Vorhandensein aller benötigten Arbeitsmaterialien. Schauen Sie bitte regelmäßig in den Schultornister Ihres Kindes und stellen Sie sicher, dass Ersatzbeschaffungen (z. B.: neuer Tuschkasten, Hefte, Schreibwerkzeuge,  Mappen, … )  rechtzeitig erfolgen. 

 

Aufsicht:

Während der Hofpausen führen zwei Lehrkräfte Pausenaufsicht. Die Lehrkraft ist bei Konflikten Ansprechpartner für die Kinder und versucht gefährliche Situationen zu entschärfen. Sie redet mit den Kindern und hört ihnen zu. Bedenken Sie aber bitte: Lehrerinnen und Lehrer können nicht überall sein, können nicht alles sehen und jeden Streit schlichten!

Nicht jeder Konflikt erfordert ein Eingreifen der Lehrkräfte. Die Kinder sollten auch lernen, kleinere Streitereien selbst zu lösen! 

 

Ausleihverfahren für Schulbücher:

In Niedersachsen gibt es keine Lernmittelfreiheit mehr. An unserer Schule können aber Schulbücher gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden. Welche Lernmittel Sie jeweils ausleihen können, wird Ihnen frühzeitig bekannt gegeben; dabei werden schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen. Auf einer Liste werden dann die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben. Welche Lernmittel von Ihnen selbst zu beschaffen sind, ist auf einer weiteren Liste zusammengestellt.

Es besteht nach dem Bundessozialhilfegesetz und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Möglichkeit auf entgeltlose Ausleihe. Hierzu müssen Sie sich zu dem Verfahren anmelden und Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers nachweisen.

Familien mit 3 oder mehr schulpflichtigen Kindern können die Bücher zu einem Preis von 80 % des normalen Mietpreises ausleihen.

Die Kinder sind verpflichtet, die ausgeliehenen Lehrmittel pfleglich zu behandeln und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Erziehungsberechtigten haben dies im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht zu überwachen. Verloren gegangene oder beschädigte Lernmittel sind zu ersetzen. Wir empfehlen deshalb dringend, alle ausgeliehenen Bücher mit einem Umschlag zu versehen.

 

B

Beratung:

Es gibt manchmal Schwierigkeiten im schulischen Bereich, die sich auf die häusliche Atmosphäre auswirken oder auch häusliche Probleme, die sich in der Schule bemerkbar machen.

Sprechen Sie vertrauensvoll mit der Klassenlehrkraft Ihres Kindes.

Wir stellen auch Kontakte zu Erziehungsberatungseinrichtungen oder zu dem schulpsychologischen Beratungsdienst her.

 

Betreuung:

Unsere Schule ist eine verlässliche Grundschule (7.50 bis 12.25 Uhr). Für die ersten und zweiten Klassen findet täglich eine Betreuung von 11.40 bis 12.25 Uhr statt. Unsere pädagogischen Mitarbeiter bieten den Kindern ein breit gefächertes Betreuungsangebot. Die verbindliche Anmeldung für diese Gruppen ist jeweils zum Schulhalbjahr möglich.

 

Bücherei:

Um die Lesemotivation zu steigern, bieten wir den Kindern regelmäßig während des Schulvormittags in der Schulbücherei die Möglichkeit, sich Bücher auszuleihen. Die Ausleihe wird von den 4. Klassen unterstützt.

 

Buskinder:

Fahrschüler haben einen Anspruch auf Nutzung des Schulbusses.

Es ist unsere Verpflichtung in der Schule, aber auch Ihre Aufgabe als Erziehungsberechtigte, den Kindern zu erklären, wie sie sich im Bus und an der Bushaltestelle zu verhalten haben. In der Schule erfolgt eine regelmäßige Unterweisung. Es gehört zu den besonderen Aufgaben des Fachbereichs Mobilität, mit den Kindern das Einsteigen in den Bus und das Aussteigen zu üben. Außerdem ist mit ihnen das Verhalten in Schulbussen bei besonderen Vorkommnissen zu besprechen.

Die Satzung ist einzusehen auf der Homepage: www.landkreis-wesermarsch.de

 

C

Computer:

An unserer Schule werden die Kinder schon früh an den Umgang mit dem Computer herangeführt. Zum Einen werden in einigen Klassenräumen Computer zur Ergänzung des Unterrichts genutzt, zum Anderen können wir mit den Kindern an Notebooks arbeiten. Sofern der Stundenplan es zulässt, bieten wir den Kindern im Rahmen des AG- Angebots die Möglichkeit einen Tipplehrgang oder einen Computerführerschein zu machen.

 

D

Druckschrift :

Der Schreiblehrgang in den ersten Klassen beginnt an unserer Schule mit der gemischten Druckschrift (große und kleine Druckbuchstaben).

 

E

Einschulung:

Am ersten Samstag nach den Sommerferien findet in unserer Schule die Einschulungsfeier statt. Schüler und Lehrer unserer Schule begrüßen die Schulanfänger in der Sporthalle unserer Schule. Danach findet die erste Unterrichtsstunde mit der Klassenlehrkraft im Klassenraum statt. Die Eltern werden während der Wartezeit vom Förderverein der Schule bewirtet. Im Anschluss findet in der Kirche der Schulanfängergottesdienst statt.

 

Eltern:

Ihrem Bildungs- und Erziehungsauftrag kann unsere Schule nur in einer vertrauensvollen Atmosphäre zwischen Schule und Eltern gerecht werden. Dazu ist es erforderlich, dass Lehrkräfte, Eltern und Kinder das Schulleben gemeinsam gestalten und die dafür Verantwortlichen den Erziehungsauftrag in enger Zusammenarbeit miteinander erfüllen. Durch Vertretung in allen im Schulgesetz vorgesehenen Gremien (Schulvorstand, Schulelternrat, Gesamtkonferenz, Klassenelternvertretung, Klassenkonferenz, Fachkonferenzen, Gemeindeelternrat, Kreiselternrat) wirkt unsere Elternschaft zum Wohle der Kinder bei der Gestaltung vieler Schulabläufe mit. 

In folgenden Bereichen engagieren sich die Eltern der Grundschule Rodenkirchen besonders:

Klasseninterne Unterstützung: Zu den verschiedensten Anlässen sind Eltern als ständige oder anlassbezogene Helfer tätig, z.B. bei Klassenveranstaltungen: Bei Nutzung von außerschulischen Lernorten und bei Wandertagen und Klassenfahrten nehmen Eltern, falls erforderlich, als Begleitung oder Helfer teil. Die erfolgreiche Durchführung von großen Schul- und Sportfesten wird durch Elternmithilfe erst ermöglicht.

Förderverein: Zur Einschulung oder anderen schulischen Anlässen wird eine Cafeteria organisiert. Die daraus erzielten Einnahmen, der Erlös aus den Mitgliedsbeiträgen sowie Spendengelder kommen den Schülerinnen und Schülern über verschiedene Maßnahmen zugute.

 

Elternabend ( Elternversammlung):

Zum ersten Elternabend im ersten Schuljahr lädt die Klassenlehrkraft ein und leitet die Wahl der Vertreterinnen/Vertreter der Klassenelternschaft. Dieses sind die/der Vorsitzende der Klassenelternschaft, die/der Stellvertreter(in) sowie  Vertreter(innen) für die Klassenkonferenz.

Zu den Aufgaben der/s Vorsitzenden der Klassenelternschaft gehört laut Niedersächsischem Schulgesetz (NSchG § 89(2) ) die regelmäßige Einberufung einer Elternversammlung, wobei in den meisten Fällen eine vorherige Absprache mit der Klassenlehrkraft sinnvoll ist.

Elternabende dienen in erster Linie dem vertrauensvollen Informationsaustausch über die Angelegenheiten, die die einzelne Klasse betreffen.


Elternsprechtage:

Elternsprechtage finden einmal im Jahr statt. Hier haben Sie die Gelegenheit, mit den einzelnen Lehrkräften ihres Kindes zu sprechen. Für die 4. Klassen wird in zeitlicher Nähe zu den Halbjahreszeugnissen ein weiterer Sprechtag angeboten. Daneben besteht jederzeit die Möglichkeit, mit den betreffenden Lehrern einen Gesprächstermin außerhalb der Unterrichtszeit zu vereinbaren.

 

Eltern- Informationen:

Alle wichtigen Mitteilungen seitens der Schule erhalten Sie in schriftlicher Form. Die Eltern-Infos werden von den Klassenlehrkräften ausgeteilt und von den Kindern in die Postmappe geheftet.

Außerdem werden wichtige Informationen, die Kinder einzelner Klassen betreffen, in die Postmappe geheftet oder ins Hausaufgabenheft geschrieben.

 

Elternvertreter:

Alle 2 Jahre wählen die Erziehungsberechtigten einer Klasse eine/n Vorsitzenden sowie eine/n Stellvertreter/in. Die Vorsitzenden der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat ( NSchG §§ 90, 91 ).

Außerdem benennt jede Klassenelternschaft 3 Vertreter/ Vertreterinnen für die Klassenkonferenz (Zeugniskonferenz).

Elternvertreter können außerdem Mitglieder der Gesamtkonferenz und des Schulvorstandes sein.

 

Englisch:

In den 3. und 4. Klassen werden im Rahmen des frühen Fremdsprachenlernens je 2 Wochenstunden Englisch unterrichtet. In Klasse 4 erfolgt eine Benotung. Eine Information über Inhalte und Ziele des Englischunterrichts erhalten Sie auf dem ersten Elternabend in der 3. Klasse.

 

Entschuldigung

Ist ein Kind krank oder kann aus einem anderen Grund nicht zur Schule kommen, haben die Eltern die Pflicht, das Kind morgens vom Unterricht abzumelden und das Fehlen zu entschuldigen. Dieses muss entweder telefonisch oder schriftlich umgehend geschehen. Die Schulleitung kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.

 

Erstunterricht:

In den ersten beiden Schuljahren sind die einzelnen Fächer in der Stundentafel als Erstunterricht zusammengefasst (1. Klasse 20 Stunden, 2. Klasse 22 Stunden in der Woche). In diesen beiden Jahrgängen erhalten die Kinder noch kein Notenzeugnis. An unserer Schule haben wir die Regelung, dass die Stunden der Klassenlehrkraft im Stundenplan als Erstunterricht ausgewiesen sind (Abkürzung : EU). Für die Stunden der anderen Lehrkräfte werden die entsprechenden Fächer aufgeführt (z.B. Mathe, Musik, Sport).

 

F

Fachkonferenzen

Die Fachkonferenzen tagen mindestens einmal im Schulhalbjahr unter Mitwirkung der Elternvertreter.

 

Fairtradeschool

Seit dem Schuljahr 2015/2016 dürfen wir uns Fairtradeschool nennen. Unser Schwerpunktthema ist der faire Handel. Wir beschäftigen uns in den einzelnen Fächern mit der Nachhaltigkeit und dem Leben in anderen Teilen der Erde. Zusätzlich finden jährlich Projekttage mit diesen Themen statt:

  1. Klasse -  Kinderspiele in aller Welt
  2. Klasse -  Ernährung – regionale und globale Produkte
  3. Klasse -  Fairer Handel
  4. Klasse -  Kinderrechte

Der Kiosk an unserer Schule bietet ausschließlich fair gehandelte Produkte an. Durch die Zusammenarbeit mit dem Weltladen in Rodenkirchen und der Unterstützung von der Kiosk AG können regelmäßig Verakaufsaktionen stattfinden. Auch für Eltern und Freunde können gelegentlich Produkte kaufen.

 

Fasching

Jedes Jahr am Rosenmontag feiert die Grundschule Rodenkirchen Fasching. An diesem Tag bleibt die Schultasche zu Hause und die Schüler und das Kollegium kommen verkleidet in die Schule.

 

Ferien

Unsere Schule hat zu den Niedersächsischen Ferien geschlossen.

Der Unterricht endet bei Ausgabe von Zeugnissen nach der 3. Stunde
(letzter Schultag vor den Sommerferien, Ausgabe der Halbjahreszeugnisse im Januar).

 

Fachlehrkräfte

An unserer Schule unterscheiden wir bei der Einteilung der Stunden in Klassenlehrerstunden und Fachlehrerstunden. Die Kinder werden an unserer Schule bereits in der 1. Klasse von mehreren Lehrkräften unterrichtet. Ab der 3. Klasse wird der Unterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik in der Regel  von zwei verschiedenen Lehrkräften erteilt.

 

Fahrrad

Sollte ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen, ist es die Pflicht der Eltern, für die Verkehrssicherheit des Fahrrades zu sorgen. In der 4. Klasse legen die Schülerinnen und Schüler eine Geschicklichkeitsprüfung beim Radfahren sowie eine Fahrradprüfung im Straßenverkehr ab. Denken Sie bitte daran, ihr Kind nur mit Helm fahren zu lassen.

 

Förderunterricht

Ziel des Förderunterrichts ist es, Lernproblemen vorzubeugen oder Schwierigkeiten möglichst zu beseitigen. Es werden an unserer Schule Fördermaßnahmen durchgeführt für Kinder, die Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, des Schreibens und beim Rechnen haben. Die Anzahl der Förderstunden ist von der Versorgung mit Lehrerstunden abhängig.

Im ersten Schuljahr kann sich die Förderung auch auf das Training der Konzentration und anderer Lernvoraussetzungen beziehen.

Der Förderunterricht kann entweder parallel zu den Unterrichtsstunden (durch eine Doppelbesetzung), in Kleingruppen oder am Ende des Schulvormittags liegen.

Die Teilnahme am Förderunterricht ist für die entsprechenden Kinder Pflicht.

 

Förderverein

Ziel des Fördervereins ist es, die Kinder der Grundschule Rodenkirchen zu unterstützen, sie zu begleiten und ihnen Möglichkeiten der Förderung zukommen zu lassen, wo immer das notwendig und sinnvoll ist. Der Förderverein unterstützt die pädagogische Arbeit der Schule vor allem in den Bereichen, für die im Schulbudget keine Mittel oder nur geringe Mittel zur Verfügung stehen. Engagierte Mütter und Väter haben in den letzten Jahren schon vieles für die Kinder bewegt und ihnen viel Freude bereitet wie z.B. das Schulkino.

Werden auch Sie Mitglied im Schulverein unserer Schule! 

Bitte wenden Sie sich an Jörg Lange, derzeitiger Vorsitzender des Fördervereins.

 

Frühstück

Das Frühstück wird gemeinsam vor der ersten großen Pause in der Klasse eingenommen. Bei der Zusammenstellung des Frühstücks legen wir Wert auf eine gesunde Ernährung. Im Rahmen des Sachunterrichts wird das Thema „gesunde Ernährung“ in jeder Jahrgangsstufe altersangemessen unterrichtet. Achten Sie bitte darauf, dass das Frühstück Ihres Kindes möglichst vollwertig ( Vollkornbrot, Obst, rohes Gemüse ) ist. Vermeiden Sie es, Ihrem Kind gesüßte „Pausensnacks“ und süße Getränke mitzugeben.

 

Fundsachen

Es ist schon erstaunlich, was im Laufe eines Schuljahres alles in der Schule vergessen wird.

Vor dem Computerraum werden alle Fundsachen gesammelt.

 

G

Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz (§ 34 NSchG) ist das Gremium, in dem alle an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten (Schulleiterin/Schulleiter, die Lehrkräfte, die der Schule zugewiesenen Referendarinnen/Referendare und Anwärter/innen, die hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiter/innen, Vertreter/innen der sonstigen Mitarbeiter/innen der Schule, der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler/innen) in pädagogischen Angelegenheiten zusammenwirken. Die Gesamtkonferenz entscheidet insbesondere über das Schulprogramm und die Schulordnung sowie über Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung. Quelle: www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de

 

Glatteis

Bei extremen Witterungsverhältnissen (Glatteis, etc.) entscheidet die Bezirksregierung, ob der Unterricht ausfällt. Unterrichtsausfall in den entsprechenden Regionen wird jeweils im Radio oder der Internetseite http://www.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/schulausfall/ bekannt gegeben.

In jedem Fall gilt die Regelung: Eltern, die berufstätig sind und keine Möglichkeit haben ihre Kinder betreuen zu lassen, können ihr Kind in die Schule bringen. Es sind immer Lehrkräfte in der Schule.

 

H

Hausaufgaben- und Lernzeit

An der Grundschule Rodenkirchen sind von Montag bis Donnerstag täglich Hausaufgaben anzufertigen. Hausaufgaben sind zum Üben und Vertiefen des Gelernten gedacht. Das bedeutet, dass die Kinder ihre Hausaufgaben möglichst selbstständig und ohne fremde Hilfe erledigen können sollten. Denken Sie bitte immer daran: Sie sind keine Hilfslehrer. Setzen Sie sich mit der Lehrkraft in Verbindung, wenn Ihr Kind häufig Probleme mit den Hausaufgaben hat.

Grundlage ist der Erlass vom MK v. 22.3.2012 (SVBL 5/2012, S. 266) zu den Hausaufgaben.

 

Homepage

Auf der Internetseite www.gs-rodenkirchen.de finden Sie nicht nur wichtige Informationen unserer Grundschule, sondern auch eine Vielzahl von Bildern zu den verschiedensten schulischen Ereignissen. Es lohnt sich, die Seite regelmäßig zu besuchen!

 

I

Inklusive Schule

Wir unterstützen Schülerinnen und Schüler ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vorbeugend und pädagogisch begleitend, um der Entstehung eines individuellen Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung entgegenzuwirken. Wir unterstützen Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf und setzen an Stärken und Voraussetzungen an. Der Unterricht findet vorrangig mit Binnendifferenzierung und Individualisierung in der Lerngruppe statt. Eine unterstützende Schulgemeinschaft sehen wir als genauso wichtig an wie die Steigerung der kognitiven Leistungen. Inklusion soll die volle Teilhabe sowie den unbeschränkten Zugang zu unserer Schule ermöglichen. Vielfalt soll als reiche Ressource für die Unterstützung des Lernens angesehen werden. Unsere Schülerinnen und Schüler werden ermutigt, die Verantwortung für ihr Lernen zu übernehmen.

 

K

Klassenarbeiten

Im 1. und 2. Schuljahr werden keine Klassenarbeiten geschrieben. Kurze Lernkontrollen dienen der individuellen Dokumentation der Lernentwicklung und werden nicht benotet.

Im 3. und im 4. Schuljahr werden Arbeiten geschrieben, die zensiert werden. Die Anzahl ist von den Fachkonferenzen festgelegt worden. Außerdem können schriftliche Lern(ziel)kontrollen einen Überblick über den individuellen Lernstand der Kinder geben. Klassenarbeiten werden mindestens 1 Woche vorher angekündigt.

Alle weiteren Informationen hierüber erhalten Sie von der Klassenlehrkraft oder von den Fachlehrkräften.

 

Klassenfahrten ( Ausflüge )

Zu den besonderen Erlebnissen zählen die Klassenfahrten. Während in den ersten beiden Klassen meist nur eintägige Ausflüge unternommen werden können ab Klasse 3 mehrtägige Fahrten durchgeführt werden.

Seit einigen Jahren finden regelmäßig Austauschschulfahrten zwischen Kindern der Grundschulen der Gemeinde Stadland sowie Schülerinnen und Schülern aus dem District Petit Caux in Frankreich statt. Diese Begegnungen bereiten unseren Grundschülern zahlreiche neue Lebenserfahrungen.

Die Informationen über geplante Klassenausflüge und –fahrten erhalten Sie rechtzeitig auf dem Elternabend von der Klassenlehrkraft. 

 

Klassenkasse

Es ist jeder Klassenlehrkraft freigestellt, eine Klassenkasse zu führen. Die Einzelheiten hierzu werden auf den Elternabenden besprochen.

 

Klassenlehrerin/ Klassenlehrer

Die Klassenlehrkräfte sind erste Absprechpartner sowohl für Sie als auch für die Kinder. An unserer Schule führt eine Lehrkraft die Klasse durchgehend von der 1. bis zur 4. Klasse. Ein Wechsel der Klassenlehrkraft findet nur aufgrund besonderer Situationen statt.

 

Klassensprecher

Von der ersten Klasse an werden in jeder Klasse je ein Schülervertreter und eine Schülervertreterin gewählt. Gemeinsam mit einer Lehrkraft treffen sie sich regelmäßig und gestalten so das Schulleben aktiv mit. Anschließend berichten sie in ihren Klassen über die Inhalte des Treffens.

 

Klassenregeln

Die Klassenlehrkraft stellt zusammen mit den Kindern Verhaltensregeln auf, die von allen Kindern innerhalb des Klassenraumes eingehalten werden müssen. Die Klassenregeln werden regelmäßig im Unterricht besprochen. Eine schriftliche Auflistung und ein Aushang der Regeln im Klassenraum sind vorhanden.

 

Krankmeldung

Im Krankheitsfall sollen die Kinder telefonisch oder durch einen Mitschüler zum Unterrichtsbeginn als fehlend gemeldet werden.

 

Kleidung

Die Schulkleidung sollte grundsätzlich zweckmäßig und strapazierfähig sein. Wichtig ist, dass Ihr Kind die eigene Kleidung kennt („Wem  gehört die Jacke am Kleiderhaken?“ „Wessen Schuhe liegen im Umkleideraum?“)  und schon zu Beginn der Schulzeit eine Schleife binden kann.

 

Kollegium

Im Schuljahr 2020/2021 unterrichten insgesamt 12 Lehrkräfte und eine Lehramtsanwärterin an unserer Schule. Hinzu kommen die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Schulsekretärin und der Hausmeister.
Von den Schülern erstellte Portraits der Lehrkräfte finden sie auf unserer Homepage.

 

Kopfläuse

Der Befall durch Kopfläuse gilt laut Infektionsschutzgesetz nicht als Krankheit. Ebenso sind sie kein Zeichen mangelnder Hygiene oder Sauberkeit.

Im Kindergarten und in der Grundschule werden erfahrungsgemäß Kinder häufiger von Läusen befallen. Die Übertragung erfolgt durch dichten Kopfkontakt oder durch Kleidungsstücke, die nebeneinander hängen (Jacken, Anoraks, Mützen).

Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder ohne Nissen bzw. Läuse das Schulgebäude betreten. Sollte ein Befall vorliegen, muss die Schule davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Kinder  bleiben zu Hause, bis eine entsprechende ärztliche Bescheinung vorliegt. Daraus muss hervorgehen, dass das betroffene Kind ohne Läusebefall ist und es somit die Schule besuchen darf.

 

L

Leitbild der Grundschule Rodenkirchen

Jede Schule ist gehalten, ein Schulprogramm aufzustellen. Dieses soll  Informationen über das Leben und Lernen in der Schule geben und die Arbeit in der Schule transparenter machen.

 

Linkshändigkeit

Untersuchungen haben ergeben, dass Linkshänder genau die gleichen schulischen Leistungen erbringen können wie Rechtshänder. Das Umerziehen auf die rechte Hand kann schädlich sein. Es gibt oft Fälle, bei denen nicht ganz klar ist, welche Hand dominiert. Dies kann man aber durch Tests erfahren. Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft.

 

M

Mathematikolympiade

Die Mathematik-Olympiade (www.mathematik-olympiaden.de) ist ein jährlich bundesweit angebotener Wettbewerb. Sie bietet allen interessierten Schülerinnen und Schülern unserer 3. und 4. Klassen die Möglichkeit, ihre besondere Leistungsfähigkeit auf mathematischem Gebiet unter Beweis zu stellen. Der nach Altersstufen gegliederte Wettbewerb erfordert logisches Denken, Kombinationsfähigkeit und kreativen Umgang mit mathematischen Methoden.

 

Mobilität

Bis vor einigen Jahren war die Verkehrserziehung ein durchgängiges Thema im Sachunterricht aller 4 Jahrgänge .

Zielsetzung ist selbstverständlich nach wie vor, alle Kinder zu sicheren Verkehrsteilnehmern zu machen.

 

Mundhygiene

Regelmäßige Gäste an unserer Schule sind die zahnmedizinischen Prophylaxehelferinnen, die den Kindern alles Wissenswerte zum richtigen Zähneputzen erklären. Eine Zahnärztin besucht jährlich die Schülerinnen und Schüler und schaut sich die Zahngesundheit an.

 

Müll vermeiden

Geben Sie Ihrem Kind das Frühstück möglichst in Mehrwegverpackungen (Brotdosen) mit.

 

N

Notfallnummern

Durch eine Erkrankung oder einen Unfall kann es vorkommen, dass wir Sie jederzeit telefonisch erreichen müssen. Wir raten dazu, für diesen Fall mehrere Telefonnummern z.B. vom Arbeitsplatz, den Großeltern oder guten Nachbarn im Sekretariat und bei der Klassenlehrerin zu hinterlegen.

 

O

Ordnung

Ordnung gehört zu unserem Schulalltag dazu. Wer Kindern keine Grenzen aufzeigt, sie nicht an die Einhaltung von Regeln gewöhnt, gibt ihnen keinen verlässlichen Ordnungsrahmen.

So gibt es an unserer Schule eine Schulordnung und Klassenregeln.

 

P

Parken

Sie bringen manchmal Ihr Kind mit dem Auto zur Schule oder holen es mit dem Auto ab? Dann haben wir eine ganz dringende Bitte an Sie:  Halten Sie bitte nicht an der Bushaltestelle, dort ist absolutes Halteverbot! Achten Sie auf Fußgänger. Wir Lehrkräfte beobachten leider immer wieder, dass hierdurch unnötige Gefährdungen für Ihre Kinder und andere Verkehrsteilnehmer entstehen.

 

Pausen

Wir haben 2 Hofpausen festgelegt: Neben einer großen Hofpause nach der 2. Schulstunde beginnt die 10- minütige Frühstückspause und anschließend eine 15- minütige Hofpause. Nach der 4. Stunde ist eine 15 Minuten – Hofpause.

Zwischen der 1. Stunde und der 2. Stunde und zwischen der 3. Stunde und 4. Stunde gibt es jeweils eine 5-minütige Pause.

Darüber hinaus kann jede unterrichtende Lehrkraft den Kindern eine Pause einräumen, wenn das Bedürfnis der Kinder nach Bewegung und Erholung zu erkennen ist.

In den Spielpausen können die Kinder sich mit Spielgeräten vielfältig beschäftigen. Seile, Softbälle und Jongliermaterialien motivieren die Kinder zu vielfältigen Bewegungen. Alle Spielmaterialien werden in klasseneigenen Boxen aufbewahrt. Jedes Kind kann mit seiner Namenskarte Spielmaterialen ausleihen und ist dafür selbst verantwortlich. Der Schulhof mit seiner Sandflächen, den Kletter- und Schaukelgeräten bietet vielfältige Bewegungsmöglichkeiten.

 

Prävention

Aggressives und gewaltbereites Verhalten ist auch manchmal in der Schule zu beobachten und resultiert wesentlich aus einem Mangel an sozialen und emotionalen Kompetenzen, so dass eine konstruktive Form der Problem- und Konfliktbewältigung erschwert wird.

Regelmäßig findet an unserer Schule eine Projektwoche zur Gewaltprävention statt.

 

R

Rad fahren / Radfahrer

Kinder bekommen heute in aller Regel schon recht früh ein Fahrrad und können meist schon nach kurzer Zeit geschickt damit umgehen. So ist es nicht verwunderlich, dass viele Kinder, auch bereits Erstklässler,  mit dem Fahrrad zur Schule kommen bzw.  mit dem Fahrrad zur Bushaltestelle fahren.

Richtlinien sagen, dass Kinder erst ab der 3. Klasse in der Lage sind, sich selbstständig zu bewegen. Vorher sollten sie begleitet werden. Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass Kinder mit dem Fahrrad auch am Straßenverkehr teilnehmen sollten. Der Gesetzgeber hat für junge Radfahrer eine besondere Regelung erlassen: Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Fußweg fahren. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Fußweg nutzen, unabhängig davon, ob ein Radweg vorhanden ist. An Einmündungen oder Kreuzungen müssen die Kinder dann auf jeden Fall absteigen und zu Fuß über die Straße gehen.

Grundvoraussetzung für die  Verkehrsteilnahme als Radfahrer ist die technische Fertigkeit, ein Rad sicher zu bewegen, gute Regelkenntnis und eine gewisse Verkehrserfahrung. Selbstverständlich muss das Fahrrad in einem ordnungsgemäßen Zustand sein und vor allen Dingen der Größe des Kindes entsprechen. Der Helm sollte zum Schutz vor Kopfverletzungen immer getragen werden.

 

Radfahrgeschicklichkeitsübung
Unter dem Motto „Mit Sicherheit ans Ziel“ veranstalten wir einmal im Jahr während des Schulvormittags für die Kinder der 4. Klassen eine Geschicklichkeitsprüfung. Die Kinder müssen einen Geschicklichkeitsparcours durchfahren und dabei zeigen, wie sicher sie ihr Fahrrad beherrschen.

 

Radfahrtraining

Die Kinder der 4. Klassen führen im Frühjahr ein Radfahrtraining. Dabei wird  an verschiedenen Stationen auf dem Schulhof ihre Sicherheit mit dem Fahrrad überprüft.

 

Regeln

Jede Gemeinschaft funktioniert nur, wenn die aufgestellten Regeln eingehalten werden. Unsere Schulordnung ist für alle Kinder bindend und wird regelmäßig in den Klassen besprochen (Schulordnung). Zudem werden in den einzelnen Klassen am Anfang eines jeden Schuljahres Regeln besprochen, die innerhalb der Klasse bzw. des Klassenraumes gelten (Klassenregeln ).

Bei Überschreitungen von Regeln müssen die Kinder mit Konsequenzen rechnen. Diese haben, wenn irgend möglich, einen Bezug zum Fehlverhalten.

 

S

Schreibschrift

Die  Schreibschrift an unserer Grundschule ist die Schulausgangsschrift.

 

Schulbeginn

Die 1. Stunde beginnt um 7.50 Uhr. Ab 7.35 Uhr führt eine Lehrkraft auf dem Schulhof Aufsicht.

 

Schulbücher

Zum Ende eines jeden Schuljahres erhalten die Kinder eine Liste mit den Unterrichtsmitteln, die im nächsten Schuljahr benötigt werden. Beachten Sie bitte auch die Regelungen zum Ausleihverfahren für Schulbücher.

 

Schullaufbahnempfehlung

Die bisherige Schullaufbahnempfehlung, die am Ende des 4. Schuljahres von der Klassenkonferenz ausgesprochen wurde, entfällt seit dem Schuljahr 2015/2016. Stattdessen bietet die Grundschule zwei Beratungsgespräche an. Die Erziehungsberechtigten entscheiden in eigener Verantwortung darüber, an welcher Schule ihr Kind angemeldet wird.

 

Schulleitung

Die Schulleitung an unserer Schule ist Kerstin Beck.

 

Schulordnung

Unsere Schulordnung regelt das tägliche Miteinander und wird in jedem Jahr in den einzelnen Klassen besprochen.

 

Schulranzen ( Tornister)

Neben den Sicherheitseigenschaften eines Tornisters (vergl. : Stiftung Warentest –Tipps zum Ranzenkauf) ist natürlich das Gewicht von großer Bedeutung. Leider ist der Ranzen vieler Kinder oft zu schwer. Als Faustregel gilt: Der Tornister mit Inhalt sollte 10% bis max. 15% des Körpergewichtes des Kindes betragen.

 

Schulvorstand

Der Schulvorstand besteht aus der Schulleitung, drei gewählten Vertretern der Lehrerschaft und 4 gewählten Elternvertretern. Wichtigstes Ziel ist die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an unserer Schule. Dieses geschieht durch regelmäßige Überprüfungen des schuleigenen Programms. Die weiteren Kompetenzen sind im Niedersächsischen Schulgesetz (§ 38a Abs. 3) aufgeführt.

 

Schwimmunterricht

Im 4. Schuljahr nehmen die Kinder am Schwimmunterricht in der Schwimmhalle in Nordenham teil. Die Teilnahme am Schwimmunterricht ist verpflichtend. Die Schwimmhalle steht uns während des Schwimmunterrichts zur alleinigen Nutzung zur Verfügung.

 

Selbstständigkeit

„Überbehütete Kinder sind genauso schlimm dran wie vernachlässigte Kinder.“ Dieses Zitat des Erziehungswissenschaftlers Peter Struck sollte uns zu denken geben. Die Erziehung zur Selbstständigkeit muss ein wichtiges Ziel all derer sein, die die Kinder in ihrer Entwicklung begleiten. Kinder sollen baldmöglichst nach Aufnahme in die Schule gelernt haben, selbstständig ihre Schulsachen zu ordnen und für den kommenden Schultag bereitzulegen. Auch das Tragen der Ranzen sollten nicht die Eltern besorgen. Kinder sollten den Weg auf dem Schulgelände und vor allem im Schulgebäude allein gehen. Wir freuen uns, wenn Sie als Eltern unsere Bemühungen hierbei unterstützen.

 

Sekretariat

Das Sekretariat ist zurzeit am Montag (08.00 – 13.00 Uhr), am Mittwoch (08.00 – 13.00 Uhr) und am Freitag (8.00 -13.00 Uhr) besetzt. Unsere Sekretärin ist telefonisch unter der Nummer 04732/ 92950 zu erreichen.

 

Sport

Der Sport- und Schwimmunterricht ist verpflichtend. Bei Nichtteilnahme aus gesundheitlichen Gründen ist ab der zweiten Woche ein ärztliches Attest vorzuweisen. Kinder, die nicht am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen können, haben dennoch Anwesenheitspflicht (ggfs. Betreuung in der Schule).

Der Sport findet in der Turnhalle oder auf dem Sportplatz des ATR statt. Sportschuhe dürfen nicht als Straßenschuhe benutzt werden und müssen über eine abriebfeste Sohle verfügen. Kinder ohne Sportbekleidung dürfen nicht am Sportunterricht teilnehmen. Jeglicher Schmuck ist aus Gründen der Vermeidung von Verletzungen vor Beginn des Sportunterrichts abzulegen.

 

Sprechzeiten der Lehrkräfte

Wir haben an unserer Schule neben den Elternsprechtagen  keine festgelegten Sprechzeiten.

Selbstverständlich können Sie eine Lehrkraft zu jeder Zeit um einen Gesprächstermin bitten. Oft ist die Pause dafür nicht gut geeignet und vielfach auch zu kurz. Bei einem verabredeten Gesprächstermin kann sich eine Lehrkraft genügend Zeit für Sie lassen und ist viel besser auf Ihr Anliegen konzentriert.

Bei Problemen oder dringlichen Fragen können Sie auch bei einer Lehrkraft anrufen. Bitte bedenken Sie dabei, auf eine angemessene Uhrzeit zu achten. Wir finden das Gespräch mit Ihnen wichtig – Lehrkräfte brauchen aber auch Ihre Freizeit. Fragen Sie auf dem Elternabend nach geeigneten Uhrzeiten für Telefongespräche mit der Lehrkraft.

 

Stundenplan

Zu Beginn des Schuljahres erhält Ihr Kind den Stundenplan, der in der Regel für das ganze Schuljahr Gültigkeit hat.

Änderungen, die unumgänglich sind, werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.

 

T

Telefonkette

In vielen Klassen hat sich das Aufstellen einer Telefonkette bewährt. Hier rufen nach einer festgesetzten Reihenfolge Eltern einander an, um schnell eine wichtige Information an alle Eltern weiterzugeben.

Es ist sinnvoll, auf dem ersten Elternabend in der 1. Klasse diese Möglichkeit der Kommunikation zu erörtern und gegebenenfalls einzurichten.

 

U

Umgangsformen

Wir sind der Meinung, dass eine Gemeinschaft sich auch dadurch charakterisiert, wie respektvoll ihre Mitglieder miteinander umgehen. Wir versuchen, den Kindern einfache Formen des Grüßens und Verabschiedens, des Bittens und Dankens, des Helfens und des Helfenlassens, des Entschuldigens im schulischen Alltag zu vermitteln ( Leitbild der GS Rodenkirchen). Wir freuen uns, wenn Sie uns bei der Vermittlung entsprechender Umgangsformen unterstützen.

 

Unfälle

Sollte sich Ihr Kind während des Schulvormittags verletzen, werden wir Sie nach Abwägung der Schwere der Verletzung sofort informieren. Sollte eine Unfallmeldung nötig sein, setzen Sie sich bitte mit unserer Sekretärin  in Verbindung. Sie wird alles Weitere veranlassen (Versicherungsschutz).

 

Unterrichtszeiten :

1 . Stunde    :

 7. 50 Uhr

–      8. 35 Uhr

2 . Stunde    :

 8. 40 Uhr

–      9. 25 Uhr

3 . Stunde    :

 9. 50 Uhr

–     10. 35 Uhr

4 . Stunde    :

10. 40 Uhr

–     11. 25 Uhr

5 . Stunde    :

11. 40 Uhr

–     12. 25 Uhr

6 . Stunde    :

12. 30 Uhr

–     13. 15 Uhr

 

V

Versetzung

Am Ende der ersten Klasse findet keine Versetzung statt; die Kinder rücken ohne Versetzungsbeschluss in den nächst höheren Jahrgang auf, wenn kein Antrag auf freiwilliges Wiederholen vorliegt.

In den Schuljahrgängen 2 und 3 finden am Ende des Schuljahres Versetzungen statt.

Hier gelten folgende Vorschriften:
Ein Kind, das am Ende des 2. Schuljahrganges über ausreichende Kompetenzen in Deutsch und Mathematik verfügt, wird versetzt. Welche Kompetenzbereiche in den beiden Fächern einfließen, erklärt Ihnen die Klassenlehrkraft auf einem Elternabend.
Am Ende des 3. Schuljahrganges wird ein Kind versetzt, wenn die Leistungen in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Sachunterricht mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet worden sind.
Am Ende der 4. Klasse erfolgt der Übergang in eine weiterführende Schule. Für die Nichtversetzung gelten die gleichen Vorschriften wie im 3. Schuljahrgang.

 

Verlässliche Grundschule

Die Grundschule Rodenkirchen ist eine verlässliche Grundschule. Das bedeutet, dass ein tägliches Schul- und Betreuungsangebot von 5 Zeitstunden gewährleistet wird und Schülerinnen und Schüler nicht vor Ablauf der im Stundenplan festgelegten Zeit die Schule verlassen.

Ausnahmen sind krankheitsbedingtes Abmelden der Schülerinnen und Schüler während des Schulvormittags sowie AG –  oder Förderstunden in der 6. Stunde. Hier erfolgt eine vorherige Information der Erziehungsberechtigten.

Kinder, die an einem Tag nur 4 Stunden Unterricht haben, können das Betreuungsangebot unserer Schule nutzen (Betreuungsstunden) .

 

Versicherungsschutz

Die  Schulkinder sind während des Unterrichts, den Pausen  und  allen Schulveranstaltungen sowie auf dem direkten Schulweg versichert.  Dabei ist es unerheblich, welches Verkehrsmittel genutzt wird und ob das Kind den Unfall selbst verschuldet hat. Nicht versichert sind Umwege auf dem Schulweg. Bei einem Unfall oder einem sonstigen Schaden muss sofort die Schule benachrichtigt werden, die dann die versicherungsrechtlichen Schritte einleitet.

 

W

Jede Klasse veranstaltet seine eigene Weihnachtsfeier. Diese werden von den Elternvertretern unter Absprache mit der Klassenlehrkraft organisiert.

Klassenübergreifend finden an jedem Montag Morgen in der Adventszeit weihnachtliche Feiern für alle Schülerinnen und Schüler statt. Hier führen die Kinder kleine Stücke auf, singen Lieder und tragen Gedichte vor.

 

Z

Zeugnisse 

Zum Halbjahresende im Januar und am Ende des Schuljahres – im 1. Schuljahr nur zum Schuljahresende – erhalten die Schülerinnen und Schüler Zeugnisse.
Im ersten und zweiten Schuljahr enthalten die Zeugnisse keine Zensuren, sondern Berichte über die erreichten Kompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik, über Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie über das Arbeits– und Sozialverhalten.
Im dritten und vierten Schuljahr enthalten die Zeugnisse Zensuren.